HydroCraft GmbH
Strahlservice

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der HydroCraft GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch Verkaufsbedingungen) regeln die Leistungen der HydroCraft GmbH in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

2.  Abweichende AGB des Bestellers werden zurückgewiesen.

3. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung an die HydroCraft GmbH aufgeben. Durch Aufgabe einer solchen Bestellung erklären Sie sich mit der Anwendung dieser Verkaufsbedingungen auf Ihre Bestellung einverstanden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

Vertragsgegenstand sind die angebotenen Dienstleistungen im Reinigungsverfahren Strahltechnik. Der Vertrag zwischen dem Besteller und der HydroCraft GmbH ist erst dann wirksam, wenn die HydroCraft GmbH ihn gegenüber dem Besteller schriftlich oder in Textform bestätigt hat. Bis zum Zugang dieser Erklärung gelten Angebote der HydroCraft GmbH, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, als unverbindlich bzw. können frei widerrufen/zurückgenommen werden.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die HydroCraft GmbH bei der Erbringung der Dienstleistung bestmöglich zu unterstützen und alle vereinbarten Vorbereitungen zur Erbringung der Dienstleistung zu erbringen. Insbesondere verpflichtet er sich zur kostenlosen Bereitstellung folgender Leistungen: Entfernung von Gegenständen, die die Strahlarbeiten behindern.

§ 4 Stornierung

Jegliche Termine können nur 14 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert werden. Spätere Stornierungen können nicht berücksichtig werden und werden zu 100 % in Rechnung gestellt.

§ 5 Servicevertragskündigungen

Die Kündigungsfrist für Serviceverträge beträgt 12 Wochen und muss schriftlich erfolgen.

§ 6 Höhere Gewalt bei der Leistungserfüllung

Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die die Dienstleistung der HydroCraft GmbH unmöglich oder nur eingeschränkt möglich machen, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Zu Fällen höherer Gewalt zählen behördliche Eingriffe, Maschinenausfälle, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter (Blitzschlag, Feuer, Wasser, Regen,  Schnee und Eis), Ausfall von Telekommunikationsnetzen und –rechnern, Ausfall des IT-Systems, Kabelbrand, unverschuldete Unfälle während der Anreise, Personalausfall, usw.

§ 7 Zahlung

1. Alle in einem Angebot der HydroCraft GmbH genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe. Die HydroCraft GmbH ist berechtigt Preisanpassungen vorzunehmen, sollten Marktpreise für Rohstoffe (Treibstoffe und/oder Trockeneis) zum Leistungsdatum der Arbeiten im Vergleich zum Datum des Angebots / der Auftragsbestätigung mehr als 5% abweichen.

2. Rechnungen der HydroCraft GmbH sind ohne Abzug mit Erhalt fällig und innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

3. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so tritt nach Ablauf von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung automatisch Verzug ein, ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf. In diesem Fall ist die HydroCraft GmbH berechtigt, einen Zinsschaden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszins zu berechnen.

Bei Neukunden ist die HydroCraft GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Zur Aufrechnung ist der Besteller nur mit einer rechtskräftig festgestellten oder einer von der HydroCraft GmbH nicht bestrittenen Gegenforderung berechtigt.

2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben, soweit seine vermeintliche Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Gewährleistung

1. Ist der Besteller Verbraucher, so richtet sich die Gewährleistung und Mängelhaftung der HydroCraft GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Ist der Besteller kein Verbraucher, so wird der Mangel durch Neuerfüllung beseitigt.

3. Ist der Besteller kein Verbraucher, so beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Dies gilt nur, soweit nicht Ansprüche aus Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.

§ 10 Haftungsbegrenzung

1. Die HydroCraft GmbH haftet für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und vertragswesentlicher Pflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihren gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

2. Als wesentlich gelten solche Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des vertraglichen Ziels notwendig ist. Die HydroCraft GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Materialbeschaffenheit des Werkstücks, an dem die Reinigung/Behandlung durchgeführt wird, sofern nicht aufgrund einer fachgerechten Inaugenscheinnahme erkennbar ist, dass das Werkstück für eine solche Bearbeitung ungeeignet ist. Zur eingehenden Untersuchung des Werkstücks, insbesondere zur Entnahme von Materialproben, ist die HydroCraft GmbH nicht verpflichtet.

3. Der Besteller wurde darüber aufgeklärt, dass das von der HydroCraft GmbH praktizierte Reinigungsverfahren mit hohen Lärmemissionen und starken Verschmutzungen durch die von den Werkstücken abgelösten Beschichtungen verbunden ist. Im Fall der Durchführung des Auftrags auf dem Grundstück des Bestellers oder eines Dritten hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass eventuell erforderliche Genehmigungen Dritter oder der Behörden vorliegen und Gegenstände und Räume gegen den auftretenden Schmutz geschützt werden.

4. Im Fall der Reinigung eines Werkstücks im Trockeneisstrahlverfahren oder im Wasserstrahlverfahren oder im Wasserstrahlverfahren mit dem Zusatz von abrasiven Mitteln ist die Haftung auf das Zehnfache der vereinbarten Vergütung, maximal aber auf die Höhe des Wertes des Werkstücks begrenzt.

§ 11 Schlussbestimmungen

1.   Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

2. Ist der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so richtet sich der Gerichtsstand ausschließlich nach dem Sitz der HydroCraft GmbH.

3. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus diesem Vertrag nicht.

 

Stand 2022

 
 
 
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